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Trägerschaft

Das Massnahmenzentrum Kalchrain gehört einerseits als Betrieb zum Amt für Justizvollzug des Kantons Thurgau und ist andererseits eine Einrichtung des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats, dem die Kantone TG, SH, ZH, GL, SG, AR, AI und GR angehören.

Der Kanton Thurgau finanziert das Restdefizit nach Abzug der Beiträge des Bundes und der Tagestaxen.