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Wohngruppen 1 und 2

Die Wohngruppen 1 und 2

Kurz nach dem Eintritt in eine der beiden Wohngruppen beginnt in der Regel die Deliktbearbeitung und die Berufsausbildung. Die Eingewiesenen arbeiten während des Tages in den Ausbildungsbetrieben. Je nach Reife besuchen sie die interne Schule oder die öffentliche Gewerbeschule. Die weitere Entwicklung der Persönlichkeit, eine zunehmende Verantwortungsübernahme, soziales Verhalten in der Gruppe, Abschied von der delinquenten Peergroup und neue soziale Kontakte in einem neuen Freizeitverhalten sind einige der wichtigen Themen in dieser Phase. In der Deliktbearbeitung lernen sie, die eigene Deliktbiografie zu verstehen. Sie lernen ihre persönlichen Risikofaktoren kennen. Sie stellen Zusammenhänge zwischen alltäglichem Verhalten und Verhalten in Risikosituationen her.

Die im geschlossenen Vollzug bewährte Verbindlichkeit wird durch erste Vollzugsöffnungen gefordert. Rückschläge sind Teil des Lernprozesses. Kritische Situationen lassen sich durch eine enge interdisziplinare Zusammenarbeit nach innen, mit der externen Schule und der einweisenden Behörde stabilisieren.

Wohntraining und begleitetes Wohnen

Im Wohntraining oder in einer begleiteten Wohnung lernen die Eingewiesenen, einen eigenen Haushalt zu führen. Vor allem müssen sie die Selbstverantwortung entwickeln, die zunehmenden Freiräume sinnvoll auszufüllen und einen Rhythmus finden, bei der Freizeit und Leistungsfähigkeit in der Arbeit nicht in Widerspruch stehen. Sie müssen lernen, mit Zumutungen umzugehen, Störungen und Konflikte zu bearbeiten und Entschlossenheit aufbauen, trotz Versuchungen deliktfrei zu leben. Ihre Selbstlenkung muss auch in Belastungssituationen ohne den Rückhalt von aussen gesetzter Rahmenbedingungen und Disziplinarmassnahmen funktionsfähig sein.

Je nach Lernzielen und Herausforderungen dauert der Aufenthalt in den Aussenwohnungen oder im begleiteten Wohnen wenige Monate oder über mehr als ein Jahr.