Wohn- und Arbeitsexternat
Während des Wohn und Arbeitsexternat arbeitet der Eingewiesene zunächst mit langfristiger Perspektive an einem externen Arbeitsplatz, bezieht nach gewisser Zeit eine eigene Wohnung und übernimmt weitgehende finanzielle Selbstverantwortung. Das Wohn und Arbeitsexternat zählt zu den Entlassungsvorbereitungen. Hierfür hat das Ostschweizer Konkordat enge Regelungen vorgesehen.